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  • Organisatorisches

Theoretischer Unterricht
Birkenau:
 
Dienstag 
18:00Uhr-19.30 Uhr
 Mittwoch 
19:00 - 20:30 Uhr

Hauptstraße 72
Weinheim:
 
Montag 
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Donnerstag
19 Uhr-20.30 Uhr
 
Pappelallee 21
Information und Anmeldung
Birkenau:
 
Dienstag
ab 17.45 Uhr
 Mittwoch
ab 18:45 Uhr
Weinheim:
 
Montag
ab 17.45 Uhr
 Donnerstag
ab 18:45 Uhr
 
Praktischer Unterricht
 
nach Absprache mit dem Fahrlehrer
Frühester Prüfungstermin
 
Die theoretische Prüfung ist maximal
3 Monate vor dem jeweiligen Mindestalter möglich,
die praktische Prüfung 1 Monat vorher.
Benötigte Unterlagen


Für die Beantragung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung benötigst Du folgende Unterlagen:

Für die Klassen A / A2, A1, B, L, AM, T(*)

  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Eine Bescheinigung über den Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt) - Für den Sehtest Personalausweis mitnehmen!
  • Eine Teilnahmebescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs (9 Stunden).

Für die Klassen C, CE, C1, C1E

  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Ein augenärztliches Gutachten
  • Eine Teilnahmebescheinigung über einen „Erste Hilfe“ Lehrgang (9 Stunden)
  • ein ärztliches Zeugnis (von einem Arbeitsmediziner)

Je schneller Du diese Dinge besorgst, umso schneller kann der Antrag abgegeben und von der Gemeinde bearbeitet werden. Die Bearbeitung dauert im Regelfalle ca. 3-4 Wochen! Erst dann wird ein Prüfauftrag erstellt. Ohne Prüfantrag ist keine Prüfung, egal ob Theorie oder Praxis möglich!
 

(*) Wenn Du schon im Vorbesitz einer Führerscheinklasse bist, (z.B. A1 / AM ) musst Du den Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ natürlich nicht noch mal machen.

 

 

  • Wir bilden in folgenden Klassen aus

Führerscheinklassen mit Altersangaben
A Direkt  
a) Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

b)Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
 
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18
 
A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16
 
C  
Kfz über 3,5t mit Anhänger bis 750kg.

Mindestalter: 21 bzw. 18 (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, für Feuerwehr, Rettungsdienst etc.).
 
CE
Kfz über 3,5t mit Anhänger über 750kg.

Mindestalter: 21 bzw. 18 (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, für Feuerwehr, Rettungsdienst etc.). Vorbesitz: C
 
B  


Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18 bzw. 17 (begleitetes Fahren)
 
B96
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18 bzw. 17 (begleitetes Fahren) Theoretische und praktische Ausbildung: KEINE Prüfung
 
BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18 bzw. 17 (begleitetes Fahren) Vorbesitz: B
 
C1

 

 


Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Mindestalter: 18
 
C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12t.

Mindestalter: 18. Vorbesitz: C1
 
AM  
a)Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b)Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c)Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d)Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 16
 
L  
a)Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b)Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16
 
T
a)Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b)Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter:
16 für bbH bis 40 km/h,
18 für bbH über 40 bis 60 km/h
 

 

 

  • Tipps

Tipps für den theoretischen Unterricht


Unterricht muss nicht langweilig sein.

Benütze nur neues aktuelles Lehrmaterial, weil sich die Prüfungsfragen manchmal ändern. Neues Lehrmaterial ist billiger als eine Wiederholungsprüfung.

Studiere die Bögen sinnvoll und lerne nicht planlos. Damit Du keine Fehler aus Gedanken- losigkeit machst.

Arbeite Bogen für Bogen durch, schreibe Dir die Nummer der falschen Fragen heraus und lerne diese getrennt. Zur Kontrolle noch einmal alle übungsbögen ausfüllen. Du solltest in jedem Bogen maximal nur einen Fehler haben.

 

Tipps für den praktischen Unterricht


Autofahren ist Veranlagungs- sache und hat nichts mit Intelligenz zu tun. So fällt es dem einen Fahrschüler schwerer dem Anderen leichter.

Wir gestalten die Fahr- ausbildung individuell für jeden einzelnen Fahrschüler.

Denke daran, je mehr Du Dich selbst unter Druck setzt, desto schwieriger wird es. Plane deine Fahrstunden nicht an Tagen, die terminlich schon überfüllt sind.

Regeneriere Dich mindestens 10 - 15 Minuten vor der Fahrstunde und konzentriere Dich auf das Kommende. Du wirst feststellen, chaotische Tage können auch zu chaotischen Fahrstunden führen. Ein Trost - auch aus chaotischen Fahrstunden kann man etwas lernen.

Rede mit Deinem Fahrlehrer vor der Fahrstunde wie es Dir geht, damit er die Ausbildung darauf abstimmen kann und Dich nicht überfordert.

 

Tipps vor der Fahrprüfung


Jetzt ist es endlich soweit. Der lang ersehnte Prüfungstag steht fest.

Bin ich auch prüfungsreif?

Was für einen Prüfer werde ich haben?

Schaffe ich die Prüfung?


Nicht verrückt machen lassen!


Denke daran, Dein Fahrlehrer hat Dich zur Prüfung angemeldet, weil Du prüfungsreif bist. Er glaubt an Dich!  Fahre wie Du es gelernt hast, dann klappt es auch.



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